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Halten Sie ein Tempolimit im Einmündungsbereich Nordlünerner Straße/B 1 für sinnvoll?

Zur Umfrage und zum Bericht auf der Homepage des Hellweger Anzeigers

Tempolimit Nordlünerner Straße --- Kein Verständnis für Absage---

Von Anna Gemünd, 14.11.2017

 

Lünern. Die CDU-Ortsunion Hellweg will Tempo 70 an der Nordlünerner Straße weiter forcieren

 

Halten Sie ein Tempolimit im Einmündungsbereich Nordlünerner Straße/B 1 für sinnvoll?

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Berichtauf der Homepage des Hellweger Anzeiger vom 14.11.2017

Enttäuschung, Wut, Frust – das ist in der Ortsunion Hellweg zu spüren, nachdem der Landesbetrieb Straßen NRW dem Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung im Einmündungsbereich der Nordlünerner Straße auf die B 1 eine klare Absage erteilt hat. „Die Anwohner sind entsetzt, dass unser Anliegen so lapidar abgetan wird“, schildert Frank-Holger Weber als Vorsitzender die Stimmung beim ersten Stammtisch der Ortsunion Hellweg, nachdem die Entscheidung von Straßen NRW bekannt geworden war.

„Es ist bedenklich, dass der Landesbetrieb nicht mit der Politik sprechen will“, sagt Weber. Der Landesbetrieb, der für die Bundesstraße und damit auch für die Einrichtung eines möglichen Tempolimits zuständig ist, hatte Anfang November auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, dass es einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Politik nicht geben werde.

Man mache grundsätzlich keine Ortstermine mit der Politik, sondern spreche mit der jeweiligen Stadtverwaltung über die Situation, so die Begründung. Politiker aller Parteien hatten zuvor den Antrag der Ortsunion Hellweg aufgegriffen und einen gemeinsamen Ortstermin gefordert, um dem Landesbetrieb die Notwendigkeit eines Tempolimits in diesem Bereich vor Augen zu führen.

Gefährlichste Stelle „Wir haben den Antrag bewusst für diesen Bereich der Bundesstraße gestellt, da es sich um die gefährlichste Stelle handelt“, erklärt Weber. Der Bereich sei schlecht einsehbar und zudem nicht beleuchtet. „Die Leute vor Ort können so etwas besser einschätzen als ein Landesbetrieb, der weit entfernt sitzt“, meint Weber und erinnert daran, dass auch in Hemmerde lange dafür gekämpft wurde, dass in den dortigen Einmündungsbereichen der Bundesstraße Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit gelte.

Erinnerung an Hemmerde Nach einem schweren Unfall an der Einmündung der Hemmerder Landwehr auf die B 1 im Mai 2006, bei dem eine junge Frau verstarb, wurde im Juli 2006 die Tempobegrenzung auf 70 Stundenkilometer in Hemmerde ausgeweitet und umfasst seitdem auch die Einmündung der Hemmerder Landwehr. Zeitgleich wurde auch an den Einmündungen nach Ostbüren, Siddinghausen und Mühlhausen die Geschwindigkeit entsprechend begrenzt.

„Muss denn auch erst an der Nordlünerner Straße ein tödlicher Unfall passieren, damit Straßen NRW einsieht, wie wichtig ein Tempolimit hier ist?“, fragt Frank-Holger Weber. Er kündigt gegenüber unserer Redaktion an, dass er das Thema in der nächsten Fachausschuss-Sitzung oder bereits im Hauptausschuss am Donnerstag erneut ansprechen will, in der Hoffnung, doch noch etwas zu erreichen: „Wir müssen uns Gehör verschaffen. Die Anregungen der Bürger dürfen nicht einfach so abgetan werden.“

Kommentar der Redaktion

Zu starre Kategorien

Von Anna Gemünd Wer einmal auf der Nordlünerner Straße mit seinem Auto gestanden hat und nach links auf die B 1 abbiegen wollte, kann bestätigen: Tempo 100 ist schnell, sehr schnell. Der Versuch, sich zwischen die auf der Bundesstraße fahrenden Autos einzureihen, gleicht einem Roulettespiel.

Die Bundesstraße ist an dieser Stelle schlecht einzusehen; die Geschwindigkeit der auf der B 1 fahrenden Autos schwer einzuschätzen. Diese Situation ist nicht einzigartig: Auch in Hemmerde und Mühlhausen münden Stichstraße so auf die B 1, dass ein Abbiegen höchste Konzentration erfordert.

Mit einem Unterschied: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. Halten sich die B 1-Fahrer an dieses Limit, sind sie für abbiegende Autofahrer aus den Stichstraßen wesentlich leichter einzuschätzen als in der gleichen Situation an der Nordlünerner Straße. Trotzdem lehnt Straßen NRW ein Tempolimit an dieser Stelle ab und verweist auf Messungen, nach denen 85 Prozent der Fahrzeuge dort nicht schneller als 90 Stundenkilometer fahren. Auch als Unfallhäufungspunkt sei die Stelle nicht bekannt. Zwei Kategorien, nach denen der Landesbetrieb entscheidet: Hier braucht es kein Tempolimit.

Es drängt sich die Frage auf, ob diese Kategorien die richtigen Maßstäbe sind, um über die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu entscheiden. Das Beispiel Hemmerde zeigt: Kommt es zu einem tödlichen Unfall, geht es mit dem Tempolimit ganz schnell. Es kann und darf aber nicht die Regel sein, dass erst ein Todesfall dazu führt, dass Geschwindigkeiten dort begrenzt werden, wo die Situation erkennbar gefährlich ist.

Es täte gut, solche Fälle wie den an der Nordlünerner Straße abseits starrer Kategorien zu betrachten. Vor Ort mit den Menschen sprechen, die sich täglich dieser Situation stellen, wäre ein erster Schritt.